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Eu Kids Act: Kein Social Media unter 13 Jahren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Eu Kids Act in ihrer Rede zur Lage der Union vorgestellt. Das neue Regelwerk sieht vor, dass Minderjährige unter 13 Jahren keinen Zugang zu sozialen Medien haben dürfen, und führt die Pflicht zu beaufsichtigten Accounts für Nutzer zwischen 13 und 15 Jahren ein.

Eu Kids Act Verbot

Wie Politico bereits berichtete, erfolgte die offizielle Vorstellung des Textes am Donnerstag, den 17. September. Der Eu Kids Act zielt darauf ab, die Verantwortung für die Sicherheit auf die sozialen Plattformen zu verlagern und verlangt von Unternehmen, dass sie nachweisen, ihre Dienste seien sicher für Minderjährige.

Eu Kids Act Verbot: Warum das wichtig ist

Konkret wird unter 13 Jahren die Erstellung von Accounts in sozialen Netzwerken nicht mehr erlaubt sein. Zwischen 13 und 15 Jahren ist der Zugang nur über von Eltern oder gesetzlichen Vertretern beaufsichtigte Accounts möglich, mit reduzierten Funktionen und einem täglichen Nutzungsmaximum von einer Stunde. Von 15 bis 18 Jahren entfällt zwar die Pflicht zur kontrollierten Konfiguration, doch müssen die Plattformen weiterhin ein „sicheres Design“ für ihre Dienste gewährleisten.

Von der Leyen betonte nachdrücklich, dass es die europäischen Institutionen seien, die die Spielregeln festlegen, und nicht die großen Technologieunternehmen. Dieser neue Ansatz verlagert die Beweislast: Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, die Sicherheit ihrer Dienste nachzuweisen, was einer Logik folgt, die bereits mit dem Digital Services Act erprobt wurde.

Der Gesetzesvorschlag basiert auch auf der Analyse früherer legislativer Erfahrungen. Das französische Gesetz, das den Zugang zu sozialen Medien für Minderjährige unter 15 Jahren verbot, wurde vom Verfassungsrat abgelehnt, da es als zu vage und als Einschränkung der Meinungsfreiheit der Jugendlichen angesehen wurde. Auch das australische Verbot für Nutzer unter 16 Jahren hat praktische Schwierigkeiten bei seiner Umsetzung aufgezeigt.

Daher setzt Brüssel auf wirksame Kontrollmechanismen, die sich auf die bereits mit dem Digital Services Act und dem AI Act etablierte Aufsichtsarchitektur stützen. Der Text sollte Kontrollpflichten für Unternehmen vorsehen, mit einer Aufgabenteilung zwischen der Europäischen Kommission (für Hochrisiko-Konzerne) und den nationalen Behörden (für kleinere Betreiber).

Was sich ändert und welche Auswirkungen es hat

Bezüglich der Sanktionen ist die am weitesten verbreitete Annahme, dass sie auf die bereits im Digital Services Act vorgesehenen Geldstrafen verweisen: bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes für Unternehmen, die für Schäden an Minderjährigen verantwortlich gemacht werden, mit der extremen Möglichkeit von Einschränkungen beim Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

Von der Leyen verknüpfte das Vorhaben mit einem konkreten und dramatischen Fall: dem von Olea, einer belgischen 14-Jährigen, die nach Fällen von Online-Mobbing Suizid beging. Sie zitierte dabei die Worte der Mutter: „Ohne diese allgegenwärtigen Netzwerke wäre meine Tochter noch hier“. Außerdem äußerte sie scharfe Kritik an den Designmechanismen, die darauf abzielen, Abhängigkeit zu erzeugen, und bezeichnete sie als eine echte „Erfassung“ der Aufmerksamkeit und des Geistes der Jüngsten.

Noch offen ist die Frage der Regulierung von AI-Companions, also Chatbots, die in der Lage sind, emotionale Beziehungen mit dem Nutzer zu simulieren: Einige Praktiken werden bereits durch den AI Act verboten, aber eine spezifische Regulierung befindet sich noch in der Ausarbeitung. Experten warnen, dass das Gesetzgebungsverfahren des Eu Kids Act dennoch Jahre dauern könnte, bevor er in allen 27 Mitgliedstaaten geltendes Recht wird.

Quelle und weiterführende Informationen zu Eu Kids Act Verbot: Originalartikel.

* Inhalt mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.