Am 20. Oktober hat die FINMA, die Schweizer Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt, den ersten börsengehandelten Fonds (ETF) auf Bitcoin für Privatanleger in der Schweiz genehmigt. Es handelt sich um den ersten nach Schweizer Recht handelbaren Fonds, der die Kryptowährung direkt hält und dem allgemeinen Publikum zugänglich ist, nicht nur institutionellen oder qualifizierten Anlegern.

Warum es wichtig ist
Bis heute waren in der Schweiz verfügbare Bitcoin-ETFs nur institutionellen oder qualifizierten Anlegern vorbehalten. Die Genehmigung eines Produkts für Privatanleger markiert den Eintritt von Bitcoin in die Standard-Distributionskanäle für das breite Schweizer Publikum. Die FINMA begründete ihre Entscheidung mit einer wachsenden Nachfrage nach Kryptowährungsinvestitionen und erklärte, dass andere Fondsanbieter bereits ähnliche Anträge gestellt hätten, obwohl bis dato keine weiteren Genehmigungen berichtet wurden.
Ein relevanter technischer Aspekt betrifft die Gewährung einer Befreiung von den Regeln zur Risikodiversifikation. Normalerweise müssen Schweizer Fonds ihre Investitionen streuen, um die Gesamtvolatilität zu reduzieren. Die FINMA hat festgelegt, dass Bitcoin aufgrund seiner langen Handelshistorie und seines hohen Handelsvolumens im Vergleich zu anderen Kryptowährungen in konzentrierten Portfolios gehalten werden kann. Allerdings präzisierte der Regulierer, dass diese Ausnahme keinen Schutz vor Preisrückgängen bietet und das Marktrisiko vollständig beim Anleger liegt.
Die Zahlen
Die Quellen liefern unterschiedliche Daten zum internationalen und lokalen Kontext. Bitcoin Magazine berichtet, dass in den Vereinigten Staaten, wo Bitcoin-ETFs 2024 genehmigt wurden, die verwalteten Vermögenswerte etwa 97 Milliarden US-Dollar betragen. In der Schweiz hingegen wurden keine spezifischen Volumina für den neuen Retail-Fonds veröffentlicht. CryptoSlate meldet, dass der Preis von Bitcoin zum Zeitpunkt der Meldung eine positive Veränderung von 1,19 % in den letzten 24 Stunden verzeichnet hatte.
Was noch unklar ist
Die Identität des Emittenten oder Vermögensverwalters, der das Produkt konkret in der Schweiz auflegen wird, wurde von der FINMA nicht bekannt gegeben. Zudem fehlen Informationen über die vom Fonds erhobenen Gebühren und das genaue Datum des Handelsbeginns am Markt. Die beaufsichtigten Institutionen müssen jedoch weiterhin das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FinSA) einhalten, klare Hinweise zur Volatilität und potenziellen Verlusten geben und sicherstellen, dass die Kundenguthaben außerhalb der Insolvenzmasse des Verwahrers bleiben.
Quellen: Cointelegraph, Bitcoin Magazine, Unchained, CryptoSlate.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Finanzberatung oder Anlageempfehlung dar.
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